Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.markenwelt.ruhr veröffentlichte Website der Markenwelt GmbH.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Wir bemühen uns darum, die Vereinbarkeit mit den Anforderungen kontinuierlich zu verbessern. Dem dient auch die Feedback-Möglichkeit.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
einer im Zeitraum vom 16.07. – 23.07. durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Website ist weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf dem Konformitätsniveau AA und A sowie den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung wurde am 23.07.2025 erstellt.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter: info@markenwelt.ruhr.
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.markenwelt.ruhr benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de